Neue WHO-Vertragsänderungen (IGV) werfen kritische Fragen auf:

Was würde eine stillschweigende Zustimmung zu den neuen IGV durch die Schweiz für unsere Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen bedeuten?

Wie viel unserer Entscheidungsfreiheit treten wir an die WHO ab, die womöglich nie wiederzugewinnen sein wird?

Wie sehr hebeln diese neue WHO-Regeln unsere Demokratie aus – und das über reine Gesundheitsfragen hinaus? 

Nur wenn der Bundesrat dazu veranlasst werden kann, ein „Opting-Out“ zu den neunen IGV zu erklären, können alle diese Fragen und Bedenken gebührend diskutiert und souverän demokratisch entschieden werden. 

Achtung, es laufen Fristen:

01.03.2025  Online-Petition „Keine Änderung der IGV“

19.07.2025 Frist für Opting-Out durch den Bundesrat

 

 

 

Wie

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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der WHO-Vertragsänderungen

(Vorgeschlagene Neuerungen im bereits bestehenden, völkerrechtlich bindenden Vertrag „IGV Internationale Gesundheitsvorschriften“ mit der WHO)

Der WHO-Generaldirektor erhält uneingeschränkte Macht über Gesundheitsnotfälle

Der WHO-Generaldirektor kann Pandemien und Gesundheitskrisen eigenmächtig ausrufen, ohne Kontrolle durch unabhängige Experten oder betroffene Staaten, und nur er alleine kann diese auch wieder beenden!

Zensur und digitale Kontrolle

Die WHO bestimmt, was „richtige“ Informationen sind und fordert verpflichtende Gesundheitsdokumente, die den Weg zu einer Digital-ID ebnen. 

Missachtung demokratischer Prinzipien

Die neuen IGV wurden ohne Einhaltung der ordnungsgemässen, im schon gültigen Vertragswerk festgehaltenen Fristen und ohne nationale Ratifizierung beschlossen, wodurch die Souveränität der Schweiz untergraben wird. 

Keine Aufarbeitung der Covid-19-Fehlentscheidungen

Trotz gravierender Fehler in der Pandemie will die WHO ihre Befugnisse ausweiten, ohne sich zuvor einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. 

Massive Interessenkonflikte durch private Interessensgruppen

Der mit Abstand grösste Spender der WHO waren nicht etwa die USA oder China, sondern (wie unsere Analyse der Jahresberichte zeigt) ein Netzwerk aus privaten Stiftungen, die beträchtlichen Einfluss haben. Dominant in diesem Netzwerk ist die Gates-Foundation. Darum herum gruppiert sich ein Netzwerk aus rund 30 NGOs und Stiftungen,  welche wiederum alle von Geldflüssen der Gates Foundation abhängig sind. Erstaunlicherweise spenden einige dieser Stiftungen Beträge an die WHO, deren Umfang sehr ähnlich ist wie die Gelder, die sie wiederum von der Gates-Foundation erhalten.  Das Netzwerk spendet zweckgebunden und bestimmt damit die Agenda der WHO massgeblich mit.
Zudem hat sich zwischen WHO, Gates-Foundation und GAVI mittlerweile ein richtiges „Personalkarussell“ herausgebildet: rund 200 Personen haben zwischen diesen Organisationen die Stellen gewechselt, wie eine Auswertung auf Linkedin zeigt.

Opting-Out ist der einzige demokratische Weg!

Der Bundesrat muss aktiv werden, um eine nationale Debatte zu ermöglichen und die Entscheidungsgewalt der Schweiz zu wahren. Wichtig hierbei ist:  bei einem Opting out verbleibt die Schweiz in der WHO, zu den bereits bestehenden alten Vertragsbedingungen.

Die WHO kann bestimmen, welche medizinischen Produkte verpflichtend eingesetzt werden – inklusive zell- und genbasierter Therapien. Die Unterscheidung zwischen klassischer Impfung und experimentellen Verfahren wird damit faktisch aufgehoben. Einmal eingeführt, würde dies den Weg für verpflichtende Behandlungen ebnen. 

Neue Bestimmungen in den bestehenden IGV, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen

Die Machtfülle des WHO-Generaldirektors 

Er kann als Einzelperson eigenmächtig einen „Gesundheitsnotfall“ oder eine „Pandemie“ ausrufen – nicht mal die Zustimmung seines eigenen wissenschaftlichen Beirats braucht er dafür, genau so wenig wie die Zustimmung der betroffenen Staaten. Die Voraussetzungen wurde auch betreffend der Kriterien gesenkt: Der von ihm diagnostizierte Notfall muss noch gar nicht eingetroffen sein. Beurteilt er das Risiko, dass es dazu kommt, als hoch genug, so reicht das aus. Damit erhält die Organisation uneingeschränkte Autorität über nationale Gesundheitsmassnahmen, denn siese sind nun keine Empfehlungen mehr: Seine Beschlüsse sind bindend und müssen umgesetzt werden.
Angesichts dieser Konzentration irritiert es um so mehr, dass es nach wie vor keine unabhängige Kontrolle gibt – und keinerlei etablierte Mechanismen für die Aufarbeitung gewesener Gesundheitsnotfälle. 

Zensur statt Wissenschaftsfreiheit

Die Mitgliedsstaaten müssen neu „Fehlinformationen“ bekämpfen – doch was als Wahrheit gilt, wird die WHO zentral bestimmen! Das bedeutet das Ende der wissenschaftlichen Meinungsfreiheit. Wie die deutschen RKI-Protokolle aus der Corona-Zeit entlarven, führt eine zentrale politische Übersteuerung zur Unterdrückung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit zu gravierenden Fehleinschätzungen und -Entscheidungen, welche durch die Informationssteuerung in den (sozialen) Medien zementiert zu werden droht. Diese Bestrebungen stehen im klaren Widerspruch zur Schweizer Bundesverfassung. 

Neue Definition von „experimentellen Gesundheitsprodukten“ – Impfpflicht durch die Hintertür?

Die WHO kann bestimmen, welche medizinischen Produkte verpflichtend eingesetzt werden – inklusive zell- und genbasierter Therapien. Die Unterscheidung zwischen klassischer Impfung und experimentellen Verfahren wird damit faktisch aufgehoben. Einmal eingeführt, würde dies den Weg für verpflichtende Behandlungen ebnen. 

Digitaler Impfpass als Vorstufe zur verpflichtenden globalen Digital-ID 

Die WHO fordert neue Gesundheitsdokumente für Reisen, darunter Impf- und Testnachweise. Dies ebnet den Weg für eine verpflichtende digitale Identität, die von der Schweizer Bevölkerung bisher deutlich abgelehnt wurde. Zudem drohen Reiseverbote und Quarantänen, basierend auf Testmethoden, welche von der WHO verordnet werden.  Die Aussagekraft solcher Tests ist in der letzten Pandemie höchst fragwürdig geblieben. 

Keine Aufarbeitung der Pandemie-Fehlentscheidungen 

Trotz gravierender Fehler in der Covid-19-Krise will die WHO ihre Macht weiter ausbauen. Es gibt keine systematische Aufarbeitung, keine Transparenz – aber man fordert neue, weitreichende Befugnisse. Das ist nicht akzeptabel – in jeder Unternehmensführung würde dies genau umgekehrt gehandhabt.

Schweizer Souveränität einfach wahren: Opting-Out nutzen 

Die Schweiz muss ihre Selbstbestimmung sichern. Ein Opting-Out bedeutet lediglich einen Vorbehalt einer zuerst zu erfolgenden demokratischen Debatte vor einer möglichen Zustimmung – keinen Austritt aus der WHO. Im Gegenteil: Selbst wenn wir die Neuerungen der IGV ablehnen würden, verbliebe die Schweiz weiterhin in der WHO, einfach zu den bereits bestehenden, alten IGV-Bestimmungen. Falls das Parlament nach einer offenen Diskussion zustimmt, kann die Schweiz jederzeit auch den IGV-Neuerungen beitreten. 

Die WHO kann bestimmen, welche medizinischen Produkte verpflichtend eingesetzt werden – inklusive zell- und genbasierter Therapien. Die Unterscheidung zwischen klassischer Impfung und experimentellen Verfahren wird damit faktisch aufgehoben. Einmal eingeführt, würde dies den Weg für verpflichtende Behandlungen ebnen. 

Formale Fehler: Die WHO bricht ihre eigenen Verfahrensregeln!

Verkürzte Entscheidungsprozesse ohne demokratische Kontrolle

Laut den bestehenden IGV Art. 55 Abs. 2 müssen Vertragsänderungen vier Monate vor der Abstimmung bekannt sein. Diese Frist wurde missachtet. Noch während der WHO-Versammlung wurden kurzfristig Änderungen beschlossen – ohne Möglichkeit zur fundierten Analyse. 

Missachtung von Mitgliedsstaaten, inklusive der Schweiz 

Anträge auf Vertagung wurden ignoriert. Das widerspricht den Grundsätzen einer fairen Verhandlungsführung. Zudem wurde die Frist zur Ablehnung der IGV verkürzt: Ohne explizites Opting-Out bis zum 19. Juli 2025 tritt das Regelwerk automatisch in Kraft. 

Keine nationale Ratifizierung von Änderungen solcher Tragweite?

Da es sich bei den IGV um einen bereits bestehenden, völkerrechtlich bindenden Vertrag handelt, ist keine zwingende Ratifizierung durch das Parlament notwendig. Da es sich aber wie oben dargelegt um bedeutende Änderungen handelt, wird dadurch die Schweizer Demokratie und ihre direktdemokratische Entscheidungsfindung untergraben.  Dies darf und kann nicht akzeptiert werden. 

Die WHO kann bestimmen, welche medizinischen Produkte verpflichtend eingesetzt werden – inklusive zell- und genbasierter Therapien. Die Unterscheidung zwischen klassischer Impfung und experimentellen Verfahren wird damit faktisch aufgehoben. Einmal eingeführt, würde dies den Weg für verpflichtende Behandlungen ebnen. 

Fazit:  Presse, Parlament und Bundesrat müssen jetzt handeln!

Die Anpassungen der IGV sind schwerwiegend und dürfen nicht ohne parlamentarische Debatte beschlossen werden.

Um der Schweiz in diesen wichtigen Fragen die volle Handlungsfreiheit zu sichern, steht der Bundesrat in der Pflicht, das Opting-Out zu erklären, um eine offene Diskussion zu ermöglichen.

Alles andere wäre ein Bruch mit den demokratischen Prinzipien der Schweiz. Die Zeit läuft!

Verbleibende Zeit bis zur Sommersession des Nationalrates (Aufforderung des Bundesrats zum Opting Out)

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Verbleibende Zeit bis der Bundesrat ein "Opting-Out" zu den WHO-Vertragsänderungen einreichen muss:

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