A two-part treaty: "Pandemievertrag%and "IGV/IHR%:

The World Health Organization (WHO) is proposing significant changes and additions to the existing International Health Regulations (IHR of 2005).
In addition, a draft for a new pandemic treaty between the WHO and its member states has been launched.

Very important: even the changes to the IHR (even without the new pandemic treaty) can have major consequences. In contrast to the new pandemic treaty, amendments to the IHR can simply be adopted by the executive without the need for ratification by national parliaments. If the IHR amendments are accepted, this will already have a massive impact on all WHO member states and significant consequences for every single person.

How

.

Anmerkungen zur aktuellen Entwicklung bei den IGV (Mai 2024)

Der ganze Prozess, in welchem die WHO-Gremien einschneidende Änderungen der bestehenden IGV und einen komplett neuen Pandemievertrag anstreben, hat die gleichen kritischen Merkmale:

Die jeweils gültigen aktuellen Entwürfe wechseln sich nun immer schneller ab, sie werden schleppend kommuniziert, und sie halten massgebliche Vorgaben für den notwendigen Vorlauf vor Beschlussfassungen nicht ein. Die auf dieser Seite aufgeführten und kommentierten Änderungsvorschläge der IGV orientieren sich an den 308 Änderungsvorschlägen, die im November 2022 veröffentlicht wurden.

Nun aber haben wir folgende Situation:

27. Mai bis 1. Juni 2024:

Die 77. Weltgesundheitsversammlung soll die Änderungen des IGV beratschlagen und verabschieden.

17. April 2024:

Es wird ein neuer Entwurf veröffentlicht. Der hätte fristgerecht am

27. Januar 2024 vorliegen müssen.

Damit hält die WHO ihre eigene Verfahrensregel nicht ein, welche in Art. 55 Abs. 2 IGV selbst einen viermonatigen Vorlauf für beschlussfähige konsolidierte Textfassungen vorsieht, welche bis dann bei den Vertragsstaaten eintreffen müssten.

Die WHO bricht damit nicht nur einfach die eigenen Vertragsregeln, sondern verstösst auch gegen den Grundsatz in Art. 26 des Wiener Übereinkommens über das Recht aller völkerrechtlichen Verträge, das die Einhaltung der Bestimmungen nach Treu und Glauben von allen Vertragsparteien verlangt.

In der Realität ist noch mit weiteren Anpassungen und Entwürfen zu rechnen, welche den Sinn und Zweck obiger Fristbestimmungen ad absurdum führen. Macht man sich bewusst, dass es sich um Anpassungen eines bestehenden Vertragswerks handelt, die nach der Ansicht auch des Bundesrates in der Schweiz gar nicht im Parlament diskutiert werden sollen, so ist das Unbehagen riesig.

In diesem PDF (Link) können Sie detailliert die einzelnen Punkte nachlesen.

Unter diesen Umständen ist es derzeit kaum möglich, den laufend geänderten, intransparent verhandelten und keineswegs finalen Änderungsvorschlägen nachzukommen, weshalb wir im Moment davon absehen, die Informationen auf der Homepage rollierend nachzuführen.

Was wir uns aber erlauben, ist, einige der Korrekturen von den Korrekturen farblich abgehoben zu erwähnen. Es ist wichtig, sich weiter bewusst zu machen, welche Absichten verfolgt wurden und wie viel Widerstand es braucht, um einschneidende Veränderungen zu unterbinden.

 

eee.

Offene Briefe unseres Komitees an den Bundesrat

Das Anschreiben an den Bundesrat vom 22. Mai 2024 als PDF.

Die Juristische Darlegung zur Fristenverletzung der IGV-Änderungen zuhanden des Bundesrates finden Sie als PDF hier. 

Mittlerweile hat der Bundesrat auf den Resolutionsentwurf von Frankreich et. al. (A77/CONF./8) reagiert, indem er die Missachtung der Fristenregelung bestreitet.
Darauf haben wir ihm mit Schreiben vom 29. Mai 2024 geantwortet.

Background information

Cooperation between the World Health Organization(WHO) and its member states is based on internationally negotiated documents and regulations. Since 2022, negotiations have been underway on a new, first-time treaty on behavior in the event of future pandemics(pandemic treaty) and a revision of the International Health Regulations (abbreviated to IHR).
International Health Regulations
). The last revision of the health regulations is from 2005 (in force since 2007).

The next World Health Assembly in May 2024, the meeting of all member states (WHA), will vote on the two agreements.

Pandemievertrag:

Ein Pandemievertrag besteht bisher nicht und wird aktuell von zwischenstaatlichen Verhandlungsgremien im Intergovernmental Negotiation Body (INB) erstellt. Den aktuellen Entwurf vom 30. Oktober 2023 finden Sie auf den Seiten der WHO.

Auf dieser Seite finden Sie weiter unten eine aktuelle Einschätzung

Für die Verabschiedung des Pandemievertrags ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Wird diese Mehrheit erreicht, muss er noch innerhalb von 18 Monaten nach der Verabschiedung von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden (Artikel 19/20 der WHO-Verfassung).

Internationale Gesundheitsvorschriften:

Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) handelt es sich um eine Revision eines bereits bestehenden Dokuments. Die letzte Änderung der IGV wurde im Jahr 2005 festgeschrieben und ist seit 2007 gültig. Nun hat eine Arbeitsgruppe fundamentale Änderungen vorgeschlagen, die Sie Artikel für Artikel auf den englischen Seiten der WHO selbst (WHA75(9) (2022)) nachlesen können, oder in der Synopsis von Jürg Vollenweider in Englisch-Deutsch. Hier weiter unten führen wir die elementarsten Änderungen auf. 

Für die Annahme der neuen IGV ist nur eine einfache Mehrheit notwendig. Diese Änderungen treten nach 12 Monaten für alle Mitgliedsstaaten in Kraft, es sei denn, ein Staat weist die Änderungen ausdrücklich innert 10 Monaten zurück oder bringt daran Vorbehalte an (Artikel 22 der WHO-Verfassung in Verbindung mit Artikel 59 Ziffer 1bis und 2 IGV).

 

The schedule is interactive: click on the circles or arrows for more information.

  • Mai 2024
  • März 2025
  • Juni 2025
  • Dezember 2025
  • Weltgesundheitsversammlung

    Im Mai 2024 findet die 77. Versammlung aller Mitglieder der WHO statt. Auf dieser Versammlung wird über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und über den Pandemievertrag abgestimmt. Für die Verabschiedung der Gesundheitsvorschriften ist eine einfache Mehrheit notwendig, während für den Pandemievertrag eine 2/3 Mehrheit notwendig ist.

  • Zurückweisung der IGV

    Bis 30. März 2025 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zurück zu weisen.

  • Inkrafttreten der IGV

    Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften treten für alle Mitgliedsstaaten, welche diese nicht bis zum 30. März 2025 zurückgewiesen haben, per 1. Juni 2025  in Kraft.

  • Inkrafttreten des Pandemievertrags

    Für alle Mitgliedsstaaten, die den Pandemievertrag bestätigt (ratifiziert) haben, tritt er am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Changes to the International Health Regulations

The most important changes to the health regulations are discussed below. We explain what has changed in detail in the individual articles of the document. The original source is an English text, which we have also translated with the help of DeepL in the comparisons of old and new for better understanding. We also want to show what impact the adoption of the new provisions will have on the member states and their people.

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WHO recommendations become binding

Articles 1, 13, 13A, 42, 53, 53A, 53bis-quater and 54 regulate the handling of the WHO recommendations.

What is it about?

  • Die Empfehlungen der WHO sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. (Artikel 1)
  • Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, die WHO als führende und koordinierende Behörde für Fragen der internationalen öffentlichen Gesundheit anzuerkennen und die diesbezüglichen Empfehlungen der WHO zu befolgen. (Artikel 13A)
    Stand April 2024: Empfehlungen sollen ein unverbindlicher Rat bleiben. 
    Der Änderungsvorschlag nach Art. 13A, wurde wieder gestrichen. Es wird zu prüfen sein, ob die entsprechende Verpflichtung anderswo statuiert wird oder Bestimmungen entsprechend interpretiert werden:

  • Sämtliche Arten von WHO-Empfehlungen und -Gesundheitsmassnahmen müssen von allen Mitgliedsstaaten unverzüglich veranlasst und umgesetzt werden. Allen Staaten und Menschen sollen dieselben Substanzen mit denselben Impfraten zuteil werden. (Artikel 42)
  • Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich zur Bildung gemeinsamer Ausschüsse zur Umsetzung, Einhaltung und Ãœberwachung der (neuen) Vorschriften der IGV und bilden so neue supranationale Organe. (Artikel 53A, 53bis-quater, neues Kapitel IV)
  • Die Weltgesundheitsversammlung (WHA World Health Assembly) der WHO ist verantwortlich für die effektive Umsetzung und Ãœberwachung der neuen Vorschriften. (Artikel 54bis) 

Critical questions:

  • Ist es mass- und sinnvoll, dass die Mitgliedsstaaten ihre Souveränität bei einem Gesundheitsnotstand komplett aufgeben und nur noch von einer weit entfernten Organisation gesteuert werden?
  • Die Massnahmen, um eine Gesundheitsgefahr (z.B. Infektionskrankheit) abzuwenden, sollten für einzelne Länder und Regionen individuell angepasst werden können, weil die Voraussetzungen betreffend Klima, Bevölkerungsdichte, Demographie, Wirtschaft, Ethnien, soziokulturelle Verhältnisse, Mentalität der Menschen enorm unterschiedlich sein können. Was für einen Sinn ergeben zentral vorgegebene Massnahmen, die weltweit gelten sollen? Ist die Gefahr, dass sie mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen, nicht enorm gross?
    Stand April 2024: Es hat sehr lange gedauert, bis entsprechende Argumente Wirkung erzeugt haben. 
  • Warum wird als Massnahme in der Hauptsache von Impfungen gesprochen? Warum sind keine präventiven Massnahmen vorgesehen?
    Die WHO deklariert in Ihrer Verfassung das grundlegende Menschenrecht auf den Schutz und die Verbesserung  der Gesundheit. Müsste da nicht die laufende Verbesserung der natürlichen Abwehrkräfte der Menschen und ihrer Immunsysteme ein zentrales Thema sein?

What does it mean for people?

  • Die Entscheidungsgewalt zu Gesundheitsfragen wird von den Regierungen an die WHO abgegeben. Als Bürger haben Sie nicht mal indirekt über Abstimmungen oder Wahlen irgend einen Einfluss auf die Massnahmen, welche im Gegenteil bindend weltweit ausgerollt werden.
  • Die Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen mit der vollen Staatsgewalt Massnahmen (Lockdown,  Schulschliessungen, Impfungen, Energiesparmassnahmen, Informationspolitik etc.) gegen ihre Bürger umsetzen, ohne sie ggf. mitentschieden zu haben.
    Stand April 2024: Wenn wir die Ereignisse während der Corona-Pandemie reflektieren, so bleiben alle diese Fragen offen, denn es wurde entsprechend umfassender Druck aufgebaut, und eine Aufarbeitung der in Kauf genommenen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung ist nicht wirklich angegangen worden.  

Details der Änderungen in den Gesundheitsvorschriften:

Quelle: https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
Die Texte wurden auch mit der Hilfe von DeepL ins Deutsche übersetzt.
Vergleichen Sie auch: Von Jürg Vollenweider erarbeitete Synopsis: Gegenüberstellung der geplanten Veränderungen der IHR/IGV Englisch-Deutsch

Bisher: neu vorgesehen:

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

(…)

«ständige Empfehlung» bedeutet ein von der WHO bei bestimmten anhaltenden Gefahren für die öffentliche Gesundheit nach Artikel 16 erteilter nicht verbindlicher Rat im Hinblick auf geeignete Gesundheitsmassnahmen zur routinemässigen oder gelegentlichen Anwendung, die erforderlich sind, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs auf ein Mindestmass zu begrenzen;

“Zeitlich befristete Empfehlung” ist eine von der WHO gemäß Artikel 15 herausgegebene unverbindliche Empfehlung für zeitlich begrenzte, risikospezifische Anwendungen als Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs zu minimieren;

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

 (…)

«ständige Empfehlung» bedeutet ein von der WHO bei bestimmten anhaltenden Gefahren für die öffentliche Gesundheit nach Artikel 16 erteilter Rat im Hinblick auf geeignete Gesundheitsmassnahmen zur routinemässigen oder gelegentlichen Anwendung, die erforderlich sind, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs auf ein Mindestmass zu begrenzen;

Stand April 2024: Die Streichung von “nicht verbindlich” soll nun unterlassen werden.

“Zeitlich befristete Empfehlung” ist eine von der WHO gemäß Artikel 15 herausgegebene Empfehlung für zeitlich begrenzte, risikospezifische Anwendungen als Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs zu minimieren;

Artikel 13A

Artikel 13A (Neu) Die WHO leitet die internationalen Gesundheitsschutzmassnahmen:

[1] Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als die leitende und koordinierende Behörde für internationale Gesundheitsschutzmassnahmen während einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO in deren internationalen Gesundheitsschutzmassnahmen zu befolgen.

Stand April 2024: Dieser Änderungsvorschlag, wonach sich die Vertragsstaaten verpflichtet hätten, während einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite „die Empfehlungen der WHO in ihren internationalen Gesundheitsschutzmassnahmen zu befolgen“, wurde völlig gestrichen. Es wird zu prüfen sein, ob eine entsprechende
Verpflichtung anderswo statuiert wird.

Artikel 42:

Aufgrund dieser Vorschriften ergriffene Gesundheitsmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten und abzuschliessen sowie transparent und in nicht diskriminierender Weise anzuwenden.

Artikel 42:

Aufgrund dieser Vorschriften ergriffene Gesundheitsmassnahmen, einschließlich der Empfehlungen nach Artikel 15 und 16, sind von allen Vertragsstaaten unverzüglich einzuleiten und abzuschliessen sowie transparent, gerecht und in nicht diskriminierender Weise anzuwenden. Die Vertragsstaaten treffen auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nichtstaatliche Akteure, die in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten tätig sind, diese Maßnahmen einhalten.

Artikel 53A: bisher nicht enthalten

Artikel 53A (Einsetzung eines Umsetzungsausschusses)

Die Vertragsstaaten setzen einen Umsetzungsausschuss ein, der sich aus allen Vertragsstaaten zusammensetzt, jährlich zusammentritt und für folgende Aufgaben zuständig ist:
(a) Prüfung von Informationen, die ihm von der WHO und den Vertragsstaaten in Bezug auf ihre jeweiligen Verpflichtungen aus diesen Vorschriften, einschließlich gemäss Artikel 54 und dem IGV-Überwachungs- und Bewertungsrahmen, unterbreitet werden;
(b) Überwachung, Beratung und/oder Erleichterung der Bereitstellung technischer Hilfe, logistischer Unterstützung und Mobilisierung finanzieller Ressourcen für Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Vorschriften mit dem Ziel, die Vertragsstaaten bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäss diesen Vorschriften zu unterstützen, und zwar in Bezug auf
(1) Entwicklung und Aufrechterhaltung von IGV-Kernkapazitäten;
(2) Zusammenarbeit mit der WHO und den Vertragsstaaten bei der Bewältigung von Ausbrüchen oder Ereignissen;
(…)

NEU Kapitel IV (Artikel 53bis-quater) Der Einhaltungsausschuss
(…)

Artikel 54bis: Bisher nicht enthalten

Artikel 54bis (Neu)

[1] Die Gesundheitsversammlung ist dafür verantwortlich, die wirksame Durchführung dieser Vorschriften zu überwachen und zu fördern. Zu diesem Zweck treten die Vertragsparteien alle zwei Jahre während der ordentlichen Jahrestagung der Gesundheitsversammlung in einer eigenen Session zusammen.

Human dignity and fundamental rights in the IHR

Article 3 describes the basic principles.

What is it about?

  • Die Würde des Menschen und die entsprechende uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten wollte die WHO so in den IGV nicht mehr schützen.
  • Die persönliche Freiheit (Bewegungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.) sollte in Zukunft hinter Gesundheitsmassnahmen zurück zu stehen, über welche die WHO durch die Einschätzung einer Notlage und die Festlegung der notwendigen Massnahmen und deren Wirksamkeit entscheidet. Sie propagiert die Gleichheit aller Menschen und sieht diese durch deren Integration in ihre Gesundheitsprogramme erfüllt, wofür sie den Anspruch auf länderübergreifend durchzusetzende Anordnungen erhebt.

    Stand April 2024: Schlussendlich ist im aktuellen Entwurf die Streichung der «Menschenwürde, Menschenrechte und persönlichen Freiheit» wieder aufgehoben worden. Die Formulierung lautet nun: «Die Durchführung dieser Vorschriften erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, und fördert Gerechtigkeit und Solidarität unter den Vertragsstaaten.»

    Es bleibt sehr irritierend, welche Gewichtung die WHO-Gremien betreffend der Menschenrechte vorgesehen hatten. 

Critical questions:

  • Wie kann eine UN-Teilbehörde die fundamentalsten Grundsätze der UN (Die Menschenrechte) einschränken?
  • Mit welcher Rechtfertigung, nach den durchaus kritisch zu sehenden Erfahrungen mit Corona, will die WHO ohne jegliche Grundsatzdebatte eine noch viel weitgehendere Einflussnahme bei auch nur vermuteten Gesundheitsnotständen durchsetzen und dabei die individuellen Grundrechte des Einzelnen vernachlässigen?

    Stand April 2024: Für diese Grundsatzdebatte bräuchte es die demokratische politische Diskussion in den einzelnen Vertragsstaaten wie im Verbund der WHO, und sie ist ohne die gesellschaftliche Bewertung der Folgen und Erfahrungen mit der WHO und Corona gar nicht möglich. 

What does it mean for people?

  • Weltweit können Maßnahmen umgesetzt werden, welche über den fundamentalen Grundrechten stehen, z.B.  Impfpflichten ohne Berücksichtigung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. 
  • Auch Massnahmen, welche die Reisefreiheit einschränken oder sie von digitalen Impfpässen abhängig machen oder Lockdowns und Schulschliessungen werden dadurch erleichtert.

    Stand April 2024 ist eine kritische Beobachtung der WHO mehr als notwendig. Die Intentionen für sehr weitgehende Toleranz für einschränkdende Massnahmen ist ja nicht aus der Welt geschafft worden, vom Unbehagen gegenüber der Digitalisierung und der Bewertung von Impfpässen ganz zu schweigen. 

Details der Änderungen in den Gesundheitsvorschriften:

Quelle: https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
Die Texte wurden auch mit der Hilfe von DeepL ins Deutsche übersetzt.
Vergleichen Sie auch: Von Jürg Vollenweider erarbeitete Synopsis: Gegenüberstellung der geplanten Veränderungen der IHR/IGV Englisch-Deutsch

Bisher: neu vorgesehen:

Artikel 3:

Die Durchführung dieser Vorschriften erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. 

Artikel 3:

Die Durchführung dieser Verordnungen erfolgt auf der Grundlage der Grundsätze der Gerechtigkeit [/Gleichheit – engl. Original “equity”], der Inklusivität, der Kohärenz und in im Einklang mit den gemeinsamen, aber unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten.

Stand April 2024: Die Streichung der «Menschenwürde, Menschenrechte und persönlichen Freiheit» wurde aufgehoben, diese Grundsätze sind wieder enthalten: Die Bestimmung lautet in Absatz 1 ergänzt nun wie folgt:

«Die Durchführung dieser Vorschriften erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, und fördert Gerechtigkeit und Solidarität unter den Vertragsstaaten.»

Zensur und Bekämpfung von Falschinformationen

In Artikel 44 (und nun im Anhang 1A) und in Art. 53A wird der Umgang mit Informationen geregelt.

What is it about?

  • Die WHO hält ihre Mitgliedsstaaten dazu an, zusammenzuarbeiten, und versteht darunter auch, dass es gilt, aktiv mit gesetzlichen Regeln gegen die Verbreitung von anderen Informationen als denen der WHO vorzugehen.

    Stand April 2024: Die entsprechenden Bestimmungen sind vom Art. 44 in den Anhang 1A verschoben und mit neuer Formulierung versehen worden. Danach sollen sich die Vertragsstaaten verpflichten, in enger Zusammenarbeit Risikokommunikation zu erkennen und Fehlinformation und Desinformation zu bekämpfen –  wobei die Deutungshoheit – natürlich – bei der WHO liegt.

Critical questions:

  • It is deeply undemocratic to suppress other opinions and to take action against people with different opinions. Since “false information” can also come from scientists, but there is no standardized scientific discourse transparently outlined by the WHO on how to arrive at the correct assessment, the question arises: What does this mean for science, which should research an emerging new danger and find solutions and would need critical discourse to do so? What experiences have differentiated, critical scientists had during the coronavirus years?
  • Why is there no reappraisal of this?
  • Doesn’t the WHO claim to know the only truth and to be infallible? Will it thus become an agency with political influence and no democratic legitimacy, financed to a large extent by private donors, which gives greater weight to particular pharmaceutical interests than to the overall interests of the people?

What does it mean for people?

  • We citizens no longer have a free opinion and must expect restrictions and prosecution if we express an opinion that differs from that of the WHO (censorship of individual posts on social media channels or the blocking of entire accounts, for example, on the basis of agreements between the portals and governments and institutions).
  • However, we can no longer obtain really well-founded information because the restrictions also and especially apply to experts and scientists.
  • Freedom of expression is dying along with freedom of the media.

Details der Änderungen in den Gesundheitsvorschriften:

Quelle: https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
Die Texte wurden auch mit der Hilfe von DeepL ins Deutsche übersetzt.
Vergleichen Sie auch: Von Jürg Vollenweider erarbeitete Synopsis: Gegenüberstellung der geplanten Veränderungen der IHR/IGV Englisch-Deutsch

Bisher: neu vorgesehen:

Artikel 44:

[1] Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zusammenzuarbeiten,  so weit dies möglich ist, bei


a)…

 

 

 

Artikel 44:

[1] Die Vertragsstaaten arbeiten miteinander zusammen und unterstützen sich gegenseitig, insbesondere die Vertragsstaaten, die Entwicklungsländer sind, auf Ersuchen bei

a)…

(h) (neu) der Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Information in den Medien, sozialen Netzwerken und anderen Formen der Verbreitung solcher Information über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventive und epidemiebekämpfende Maßnahmen und Aktivitäten 

Artikel 44:

[2] Die WHO arbeitet auf Ersuchen insbesondere von Entwicklungsländern mit den Vertragsstaaten zusammen und unterstützt sie umgehend bei Folgendem:

a)…

e) bisher nicht enthalten

Artikel 44:

[2] Die WHO arbeitet auf Ersuchen insbesondere von Entwicklungsländern und soweit möglich mit den Vertragsstaaten zusammen und unterstützt sie umgehend bei Folgendem:

a)…

(e) (Neu) bei der Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Präventions- und Anti-Epidemie-Maßnahmen und -Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und anderen Formen der Verbreitung solcher Information

Stand April 2024: Der Anspruch auf Zensur bleibt – er wird einfach von Art. 44 in den Anhang 1A verschoben (A. CORE CAPACITIES REQUIREMENTS FOR PREVENTION, SURVEILLANCE, PREPAREDNESS AND RESPONSE, Ziffern 2 und 3).

Artikel 53Ai: bisher nicht enthalten

Artikel 53A:

Die Vertragsstaaten setzen einen Umsetzungsausschuss ein, der sich aus allen Vertragsstaaten zusammensetzt, jährlich zusammentritt und für folgende Aufgaben zuständig ist:

a)…

b)…

(c) Die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung zu fördern, um die von der WHO und den Vertragsstaaten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Vorschriften gemäß Artikel 44 auszuräumen.

 

Corrective measures

There is no independent supervisory authority.

What is it about?

  • No independent control bodies are mentioned in the entire document. It is also not defined on the basis of which criteria a state of emergency (PHEIC) is declared to have ended.

Critical questions:

  • What does it tell us about the WHO that it does not want to give itself any independent supervisory bodies and that it speaks at length about the conditions for declaring states of emergency that need to be relaxed, but has no awareness of the fact that the termination of a state of emergency should be regulated in at least the same way? Is it not permissible to accuse the WHO of authoritarian tendencies?
  • There are many examples in history where emergency laws were passed that were never repealed by the government (think, for example, of the many surveillance measures in public spaces for our security). What protects us from similar things happening as a result of these regulations?

What does it mean for people?

  • Health emergencies tend to be declared more often and are either not ended or ended far too late.
  • People may have to live with long-term restrictive measures without the possibility of a formal complaints process.
xxx

Pandemic contract

Why did we first deal with the new provisions of the IHR/IGV and only now come to the pandemic treaty?

The completely new pandemic treaty is still being negotiated, and when reading through the minutes of the negotiations, it is not really possible to gauge which provisions will actually end up in the treaty and how they will be weighted, or whether they will still be rejected.

This is different for the IHR for various reasons:

  • Although this is also basically a draft, the current, publicly accessible version has remained unchanged since 2022.
  • It also provides for very specific and binding changes to an existing treaty, which makes it much easier to compare the direction in which the WHO wants to change itself and the provisions for its member countries.

The following on the pandemic treaty:

Negotiations to date

At a special session of the World Health Assembly at the end of 2021, the 194 members of the WHO decided to draw up an agreement on pandemic prevention, preparedness and response. The INB (Intergovernmental Negotiating Body) was set up for this purpose and has since drawn up several draft agreements. The current version “Proposal for negotiating text of the WHO Pandemic Agreement” of October 30, 2023 already highlights one of the main problems: The bureaucratic energy is disproportionate to the incomprehensible haste with which the agreement is to be finalized.

The publicly known draft of October 30, 2023 will continue to be negotiated in any case. The plan is for the pandemic treaty to be adopted by the World Health Assembly as early as May 2024 – the signatory states then have 18 months to ratify the treaty.

The WHO creates and relativizes terms

For example, the infodemic in Article 1 is striking. The WHO defines this as “too much and false and misleading information during a disease outbreak”, which causes confusion and unhealthy behavior and leads to mistrust of health authorities. This is also to be prevented by regular “consultation with the media”.

With the “One Health Approach” and “Universal Health Coverage”, the WHO makes it clear that it sees itself as the comprehensive guardian of global health. Health emergencies declared as a result of climate change, for example, are scenarios that have long been foreseen by more than just critics.

Article 3 talks about human rights and other values, which we certainly have no objection to. The sovereignty of states in the healthcare sector is also mentioned – but the interesting question is when which weightings are applied. The WHO speaks of the principle that the benefits of measures must outweigh the costs. How does it intend to do this in a case like the coronavirus measures, and how should the restrictions on fundamental rights be assessed in principle? There is no information on this. And what is the point of invoking human rights in the pandemic treaty if they are deleted from the relevant IHR/IGV enforcement decree?

Some key points in the pandemic treaty

It calls for transparency in research and pandemic products and for standards for liability, particularly in the event of vaccine damage. Exclusions of liability for vaccine manufacturers should be severely restricted, only apply in exceptional cases and be limited in time. The pharmaceutical industry will be up in arms against this, and the real question is how the WHO, which is largely financed by organizations under the influence of the pharmaceutical industry, intends to implement such regulations, because the industry will only continue to run vaccination programmes if its profits are secured and the risks are minimized.

Drug regulation is likely to increase, which could lead to a repetition of the scenarios in which the WHO unilaterally relies solely on a miracle drug, while judging alternative treatment methods to be unsuitable or even dangerous. Corona has shown that free competition for the best solution has no chance.

And here it comes:

The sticking point remains the money

All these measures cost money. A fund is therefore to be created in which “producers of pandemic-related products” and “other interest groups” can also participate (Article 19). The interdependence between the interests of the health industry and the neediness of the WHO will thus be further woven, and the financial power of the NGOs and thus of the pharmaceutical industry will expand their originally limited influence.

It is interesting, and at the same time enormously offensive, that a world organization with almost 200 member countries is so tight in its own financial commitment that it effectively allows private players to dictate its health programmes.

Outlook

  • There is more of a planned economy, with state authorities, seconded, supported or directly influenced by selected private partners.
  • There is a threat of more international health bureaucracy, facilitated by new bodies and procedures that will have a life of their own.
  • Crisis mode threatens to become the norm. The uncertainty fostered among the population makes it easier to enforce and maintain emergency law.
  • The imposed urgency is absolutely offensive and cannot be justified objectively. The deadlines are far too short and public political discussion seems to be deliberately avoided.

Sources and publications on the pandemic treaty