Die International Sanitary Resolution (ISR 1951) sind Vorschriften zur Verhütung der Verbreitung von Infektionskrankheiten mit minimaler Einschränkung des internationalen Verkehrs. Sie werden von den 64 Mitgliedstaaten der WHO verabschiedet.
Der Fokus liegt auf 6 Infektionskrankheiten mit Quarantänepflicht: Cholera, Pest, Rückfallfieber, Pocken, Typhus und Gelbfieber.
Es gibt zwei Hauptkomponenten:
(1) Staaten sollen einander informieren zum Ausbruch spezifizierter Infektionskrankheiten in ihrem Territorium, und
(2) Massnahmen zur Kontrolle der Infektionskrankheit (i.e. Restriktion im internationalen Reise- und Güterverkehr) auf das wirklich nötige Ausmass limitieren, basierend auf wissenschaftlichen Daten und Prinzipien der öffentlichen Gesundheit.
1969: Die ISR werden überarbeitet und in “International Health Regulations” (IHR) umbenannt. – ANKER? –
2005: Nach SARS-CoV-1 werden die IHR – bis heute – zum letzten Mal revidiert.
Wir ordnen ein:
Die wachsende Mobilität der Menschen und der zunehmende internationale Handels-und Reiseverkehr erhöht das Risiko der grossflächigen Ausbreitung von Infektionskrankheiten und die Möglichkeit von Epidemien.
Die ISR ist das erste einheitliche Regelwerk für den internationalen Verkehr und spiegelte ein Jahrhundert internationaler diplomatischer und juristischer Arbeit zum Problem der internationalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten wider.
Mit den ISR wird die Erstellung von Instrumenten für die Erkennung und Kontrolle grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen ein Schwerpunktthema der WHO.
Kritische Fragen/Punkte:
Unter den WHO Statuten werden alle neuen Regelungen in den ISR für die Mitgliedstaaten verbindlich, ausser diese lehnen sie explizit ab («opt-out»). Dies ist in Kontrast zu dem Vertragsrecht unter internationalem Völkerrecht, in dem keine Regelung für einen Staat bindend ist, ausser er gibt seine ausdrückliche Zustimmung («opt-in»).
David P. Fidler (2005) From International Sanitary Conventions to Global Health Security: The New International Health Regulations, Chinese Journal of International Law, Volume 4, Issue 2, p.325–392, https://doi.org/10.1093/chinesejil/jmi029
INTERNATIONAL SANITARY REGULATIONS. JAMA. 1951;147(1), p.62–64. doi:10.1001/jama.1951.03670180068016